Informationen

Öffnungszeiten

Unsere Kernzeit: Montag bis Freitag 08.45 Uhr – 13.00 Uhr
Zusätzliche Buchungszeiten:

Montag bis Freitag

Montag bis Donnerstag

Freitag

07.45 Uhr – 08.45 Uhr

13.00 Uhr – 16.00 Uhr

13.00 Uhr – 14.00 Uhr

 

Elternbeiträge

Pro Monat ab September 2026

Stunden je Woche

 

Beitrag je Monat

Bis zu 21,25

Kernzeit

280,00 €

Bis zu 26,25

+ max.   5

304,00 €

Bis zu 31,25

+ max. 10

328,00 €

Bis zu 36,25

+ max. 15

347,00 €

Bis zu 41,25

+ max. 20

366,00 €

mehr als 41,25

+       >20

385,00 €

Das Sozialwerk der KU Eichstätt-Ingolstadt e. V. unterstützt studierende Eltern mit der Übernahme von monatlich 15 €/Monat der Betreuungskosten bei Nachweis einer „Bedürftigkeit“. Damit eine Unterstützung gewährt wird, soll mindesten eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
1. Nachweis über Bezugs von BAföG,
2. Nachweis einer schwierigen Lebenssituation
3. Nachweis, dass eine Einkommenserzielung aktuell nicht möglich ist.
Der formlose Antrag muss jährlich bei Sozialwert der KU gestellt werden.

Sonstige Kosten:

  • Zwischenmahlzeiten & Getränke (auch für Elternabende und Feste): monatlich pauschal 13,00 Euro
  • Windelgeld: monatlich pauschal 8,00 Euro
  • Mittagessen: je Mahlzeit 2,00 Euro
  • Materialgeld: pro Jahr 12,00 Euro

Neuaufnahmen

Um die Neuaufnahme von Kindern in unsere Kinderkrippe zu organisieren, besteht eine Warteliste. Interessenten müssen sich auf diese Liste eintragen lassen. Dadurch entsteht jedoch kein Anspruch auf einen Platz. Wartelisteneltern erhalten ein Anmeldeformular und haben die Möglichkeit zu einem Schnuppertag.

Aufnahmeverfahren

Das Uni-Kinderhaus bietet 24 Betreuungsplätze.

20 Plätze sind für Kinder studierender Eltern vorgesehen (mindestens ein Elternteil muss an einer bayrischen Universität, Fachholschule oder einer vergleichbaren Institution eingeschrieben sein – alternativ ist auch ein Gaststudierendenstatus möglich).

Die restlichen 4 Plätze sind für Beschäftigte der KU Eichstätt-Ingolstadt bestimmt. Bis 30. April eines jeden Jahres werden diese Plätze für Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter sowie Lehrbeauftragte vorgehalten. Nach Ablauf dieser Frist können unbesetzte Mitarbeiterkinderplätze auch von Kindern studierender Eltern besetzt werden.

Für beide Zielgruppen werden gesonderte Wartelisten geführt.

Die Auswahl von Kindern erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • pädagogische Gründe (Alter und Geschlecht des Kindes, Gruppenstruktur): 3 Punkte
  • soziale Gründe (Familiensituation, Dringlichkeit auch von Seiten des Kindes, Stand des Studiums): 3 Punkte
  • Warteliste: 1 Punkt
  • Vereinsmitgliedschaft: 1 Punkt

Neuaufnahmen werden vom Team ausgewählt und in der darauf folgenden Vorstandssitzung begründet; der Vorstand hat Einblick in die Warteliste.