Informationen
Öffnungszeiten
| Unsere Kernzeit: | Montag bis Freitag | 08.45 Uhr – 13.00 Uhr |
| Zusätzliche Buchungszeiten: |
Montag bis Freitag Montag bis Donnerstag Freitag |
07.45 Uhr – 08.45 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 Uhr 13.00 Uhr – 14.00 Uhr |
Elternbeiträge
Pro Monat ab September 2026
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Stunden je Woche |
Beitrag je Monat |
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Bis zu 21,25 |
Kernzeit |
280,00 € |
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Bis zu 26,25 |
+ max. 5 |
304,00 € |
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Bis zu 31,25 |
+ max. 10 |
328,00 € |
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Bis zu 36,25 |
+ max. 15 |
347,00 € |
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Bis zu 41,25 |
+ max. 20 |
366,00 € |
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mehr als 41,25 |
+ >20 |
385,00 € |
Das Sozialwerk der KU Eichstätt-Ingolstadt e. V. unterstützt studierende Eltern mit der Übernahme von monatlich 15 €/Monat der Betreuungskosten bei Nachweis einer „Bedürftigkeit“. Damit eine Unterstützung gewährt wird, soll mindesten eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
1. Nachweis über Bezugs von BAföG,
2. Nachweis einer schwierigen Lebenssituation
3. Nachweis, dass eine Einkommenserzielung aktuell nicht möglich ist.
Der formlose Antrag muss jährlich bei Sozialwert der KU gestellt werden.
Sonstige Kosten:
- Zwischenmahlzeiten & Getränke (auch für Elternabende und Feste): monatlich pauschal 13,00 Euro
- Windelgeld: monatlich pauschal 8,00 Euro
- Mittagessen: je Mahlzeit 2,00 Euro
- Materialgeld: pro Jahr 12,00 Euro
Neuaufnahmen
Um die Neuaufnahme von Kindern in unsere Kinderkrippe zu organisieren, besteht eine Warteliste. Interessenten müssen sich auf diese Liste eintragen lassen. Dadurch entsteht jedoch kein Anspruch auf einen Platz. Wartelisteneltern erhalten ein Anmeldeformular und haben die Möglichkeit zu einem Schnuppertag.
Aufnahmeverfahren
Das Uni-Kinderhaus bietet 24 Betreuungsplätze.
20 Plätze sind für Kinder studierender Eltern vorgesehen (mindestens ein Elternteil muss an einer bayrischen Universität, Fachholschule oder einer vergleichbaren Institution eingeschrieben sein – alternativ ist auch ein Gaststudierendenstatus möglich).
Die restlichen 4 Plätze sind für Beschäftigte der KU Eichstätt-Ingolstadt bestimmt. Bis 30. April eines jeden Jahres werden diese Plätze für Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter sowie Lehrbeauftragte vorgehalten. Nach Ablauf dieser Frist können unbesetzte Mitarbeiterkinderplätze auch von Kindern studierender Eltern besetzt werden.
Für beide Zielgruppen werden gesonderte Wartelisten geführt.
Die Auswahl von Kindern erfolgt nach folgenden Kriterien:
- pädagogische Gründe (Alter und Geschlecht des Kindes, Gruppenstruktur): 3 Punkte
- soziale Gründe (Familiensituation, Dringlichkeit auch von Seiten des Kindes, Stand des Studiums): 3 Punkte
- Warteliste: 1 Punkt
- Vereinsmitgliedschaft: 1 Punkt
Neuaufnahmen werden vom Team ausgewählt und in der darauf folgenden Vorstandssitzung begründet; der Vorstand hat Einblick in die Warteliste.