Informationen

Öffnungszeiten

Unsere Kernzeit: Montag bis Freitag 08.45 Uhr – 12.45 Uhr
Zusätzliche Buchungszeiten: Montag bis Freitag
Montag bis Donnerstag  
Freitag
07.45 Uhr – 08.45 Uhr
12.45 Uhr – 17.45 Uhr
12.45 Uhr – 13.45 Uhr

Elternbeiträge

Pro Monat für Studierende (Nachweis: Studienbescheinigung):

Stunden je Woche

 

Beitrag je Monat

Bis zu 21,25

Kernzeit

140,00 €

Bis zu 26,25

+ max.   5

159,00 €

Bis zu 31,25

+ max. 10

178,00 €

Bis zu 36,25

+ max. 15

197,00 €

Bis zu 41,25

+ max. 20

216,00 €

mehr als 41,25

+       >20

235,00 €

Pro Monat für Beschäftigte der KU (Nachweis: 1. Seite des Arbeitsvertrages oder Bescheinigung über Lehrauftrag):

Stunden je Woche

 

Beitrag je Monat

Bis zu 21,25

Kernzeit

148,00 €

Bis zu 26,25

+ max.   5

167,00 €

Bis zu 31,25

+ max. 10

186,00 €

Bis zu 36,25

+ max. 15

205,00 €

Bis zu 41,25

+ max. 20

224,00 €

mehr als 41,25

+       >20

243,00 €

Wer Betreuung außerhalb der gebuchten Zeiten in Anspruch nimmt, kann dies relativ kurzfristig bei der Leiterin anmelden, d. h. in der Regel 2 Tage vorher. Der Kostenpunkt liegt bei 5,- € je angefangener Stunde und wird am Anfang des folgenden Monats per Lastschrift eingezogen.

Sonstige Kosten:

  • Zwischenmahlzeiten & Getränke (auch für Elternabende und Feste): monatlich 13,00 Euro
  • Windelgeld: monatlich 6,50 Euro
  • Mittagessen: pro Tag 1,70 Euro

Neuaufnahmen

Um die Neuaufnahme von Kindern in unsere Kinderkrippe zu organisieren, besteht eine Warteliste. Interessenten müssen sich auf diese Liste eintragen lassen. Dadurch entsteht jedoch kein Anspruch auf einen Platz. Wartelisteneltern erhalten ein Anmeldeformular und haben die Möglichkeit zu einem Schnuppertag.

Aufnahmeverfahren

Das Uni-Kinderhaus bietet 24 Betreuungsplätze.

20 Plätze sind für Kinder studierender Eltern vorgesehen (mindestens ein Elternteil muss an einer bayrischen Universität, Fachholschule oder einer vergleichbaren Institution eingeschrieben sein).

Die restlichen 4 Plätze sind für Beschäftigte der KU Eichstätt-Ingolstadt bestimmt. Bis 30. April eines jeden Jahres werden diese Plätze für Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter sowie Lehrbeauftragte vorgehalten. Nach Ablauf dieser Frist können unbesetzte Mitarbeiterkinderplätze auch von Kindern studierender Eltern besetzt werden.

Für beide Zielgruppen werden gesonderte Wartelisten geführt.

Die Auswahl von Kindern erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • pädagogische Gründe (Alter und Geschlecht des Kindes, Gruppenstruktur): 3 Punkte
  • soziale Gründe (Familiensituation, Dringlichkeit auch von Seiten des Kindes, Stand des Studiums): 3 Punkte
  • Warteliste: 1 Punkt
  • Vereinsmitgliedschaft: 1 Punkt

Neuaufnahmen werden vom Team ausgewählt und in der darauf folgenden Vorstandssitzung begründet; der Vorstand hat Einblick in die Warteliste.